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BILDUNGSPAKET: LERNFÖRDERUNG

Kostenlose Nachhilfe durch Bildungsgutscheine und Bildung und Teilhabe 
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Die Bildung & Teilhabe Schüler stecken ihre Köpfe zusammen und freuen sich über den geförderten Nachhilfeunterricht bei der Nachhilfe Notensprung

Bildungspaket – Bildung und Teilhabe / Bürgergeld

 

Am 29. März 2011 ist das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket veröffentlicht worden. Aufgrund der Einführung des Starke-Familien-Gesetzes zum 01.08.2019 ist das Bildung und Teilhabepakt in vielen Bereichen überarbeitet worden.

 

Es ist festgelegt, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Bürgergeld beziehen, auf Antrag sogenannte „Bedarfe für Bildung und Teilhabe“ erhalten können.

Dazu zählt die Übernahme der Kosten u. a.  für unsere Nachhilfe (Lernförderung). 

​Für Familien, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, ist das Jobcenter der StädteRegion Aachen, Gut-Dämme-Straße 14, 52070 Aachen, Tel.: 0241/886810, jobcenter-aachen@jobcenter-ge.de zuständig.

Für alle anderen Leistungsberechtigten liegt die Zuständigkeit beim Amt der Stadt Baesweiler (Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen).

 

Folgende Schritte sind notwendig!

1. Antragsformular für Bildung und Teilhabe (Lernförderung) bei den Leistungsstellen besorgen oder downloaden 

   unter https://serviceportal.baesweiler.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/9018/show und gerne mit

   unserer Hilfe ausfüllen.

2.Bestätigung der Schule einholen.

3. Antrag stellen

4. Warten!

5. Wird Ihrem Antrag stattgegeben kommen Sie mit dem Bewilligungsbescheid wieder zu uns. Wir planen dann

    gemeinsam den Unterricht!

Bei Fragen:

Weitere Informationen zum Bildungspaket erhalten Sie auch beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter 0 18 05/67 67 21.

Hier klicken um die Infobroschüre  und das Video zum Bildungspaket sehen zu können.

PS: Das Bildung- und Teilhabepaket erlaubt nun auch die Online-Nachhilfe! Also nur Mut!

JETZT MAL WAS GANZ ANDERES:

Bei uns können Sie die Bildungsgutscheine einlösen!

 

Wir, die Nachhilfe Notensprung, sind vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein Westfalen (MSB) als Bildungsanbieter für das Aufholprogramm und die Entgegennahme von Bildungsgutscheinen zugelassen worden.

Somit ist der Rahmenvertrag über die Durchführung von Lerneinheiten zum Zwecke der Umsetzung des Aktionsprogramms „Ankommen und Aufholen“ (Programmbaustein „Extra-Geld“; hier: Bildungsgutscheine) geschlossen.

Nun können zukünftig Schülerinnen und Schüler, die einen Bildungsgutschein erhalten haben, zu uns kommen, da wir berechtigt sind, individuelle Förderleistungen im Rahmen des Aktionsprogramms zu erbringen und über Bildungsgutscheine abzurechnen.

 

Unsere Nachhilfeschule verfügt:

- über das LernPakt-Siegel Profinachhilfe,

- über qualifizierte und erfahrene Lehrkräfte,

- über pädagogische Konzepte,

- über langjährige Erfahrungen bei der individuellen Förderung,

- über die erforderlichen Ressourcen an Lehrkräften und Beratungspotenzial,

- über die Möglichkeiten, den Unterricht an die jeweiligen Corona-Bestimmungen anzupassen und

- über Erfahrungen bei der Einhaltung der jeweiligen Hygienestandards.

Sie haben einen Bildungsgutschein erhalten?

Zur Einlösung des Bildungsgutscheins vereinbaren Sie bitte telefonisch montags bis freitags unter 02401/801551 einen Termin. Zu diesem Termin bringen Sie dann bitte den Bildungsgutschein mit. Anschließend legen wir gemeinsam die Unterrichtszeiten für die Förderung Ihres Kindes (10 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten) fest.  

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